Vokation/Bevollmächtigung

Alle evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer an den öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg benötigen neben der Befähigung aufgrund der Lehramtsprüfungen für ihre Schulart die Kirchliche Bevollmächtigung

(vocatio, Vokation) durch die für den Dienstort zuständige Landeskirche.

Mit der kirchlichen Bevollmächtigung verpflichtet sich die Landeskirche, die Lehrkräfte in ihrem Dienst zu unterstützen und ihre fachliche Fortbildung zu fördern. Die Lehrerinnen und Lehrer erklären sich bereit, ihren Religionsunterricht nach Bekenntnis und Ordnung der Evangelischen Landeskirche zu erteilen und die erforderlichen Lehraufträge im Fach Evangelische Religionslehre zu übernehmen.

 

Informationen zur Vokation für staatliche Lehrkräfte mit StudiumTheologie/Religionspädagogik, finden Sie hier

 

Informationen für staatliche Lehrkräfte zum Vokationskurs

Staatliche Lehrerinnen und Lehrer, die keine Ausbildung zur Religionslehrkraft haben, aber gerne evangelischen Religionsunterricht erteilen möchten, haben die Möglichkeit, nachträglich die Vocatio zu erwerben. Die Ausbildung dazu wird für die gesamte Evangelische Landeskirche in Württemberg angeboten und erstreckt sich über die Dauer eines Schuljahres. Informationen zum Vokationskurs, hier

 

Informationen zur vorläufigen Vokation, hier

 

Grundlagen und Verfahren sind in der Vokationsordnung und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen geregelt. Die wichtigsten Informationen daraus sind zusammengefasst im Merkblatt zur vocatio für staatliche Lehrkräfte,  hier

 

Zum Religionsunterricht beauftragt

6 Lehrerinnen erhielten am 23. September 2022 in einem Gottesdienst in der Markuskirche in Backnang von Schuldekanin Silvia Trautwein ihre Vokation. Der Gottesdienst stand unter der Überschrift „Wie erfahre ich Gott? Wie Gott sich erfahren lässt“.

Die Religionslehrerinnen sind nun bevollmächtigt im Auftrag der Evangelischen Landeskirche Württemberg Religion zu unterrichten und Schulgottesdienste mitzugestalten.