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Paul-Schempp-Preis

Landeskirchlicher Preis im Fach Evangelische Religionslehre

 

Die Evangelische Landeskirche vergibt für hervorragende Leistungen bei den Abschlussprüfungen im Fach „Evangelische Religionslehre“ einen Fachpreis, der die Anerkennung und Wertschätzung der von Schülerinnen und Schülern im Raum der Schule geleisteten Arbeit durch die Kirche zum Ausdruck bringt.

 

Der Preis ist nach dem württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor Paul Schempp (1900 – 1959) benannt.

 

1) Voraussetzung für die Vergabe des Paul-Schempp-Preis:

Hauptschule / Werkrealschule / Realschule:

Note 1 in der Halbjahresinformation und in der Abschlussnote sowie ggf. in einer religionsbezogenen Abschlussprüfung.

 

SBBZ

In der Förderschule / Sonderschule: wie oben. Sollte im Abschluss keine Note erteilt, sondern Lernleistungen verbal beschrieben werden, kann eine Schülerin / ein Schüler aufgrund herausragenden Engagements bzw. vorbildlicher Teilnahme z.B. an einem Projekt für den Preis vorgeschlagen werden.

 

Gymnasium:

14 Punkte im Notendurchschnitt der Halbjahreszeugnisse der Kursstufe und der schriftlichen oder mündlichen Abitursprüfung, gegebenenfalls auch im Seminarkurs bzw. im Kolloquium zur Wettbewerbsarbeit des Wettbewerbs „Christentum und Kultur“.

 

Pro Schule und Schuljahr wird nur ein Preis vergeben.

Erfüllen mehrere Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für die Verleihung des Preises,

entscheidet die Fachschaft gemeinsam, wer den Preis bekommen soll.

 

2) Übergabe:

Der Preis wird von der Landeskirche auf Antrag von Religionslehrkräften bei den schulischen Abschlussfeiern öffentlich überreicht.

 

3) Antrag:

Der Antrag wird bei der zuständigen Schuldekanin / dem zuständigen Schuldekan gestellt und enthält Angaben über Name der Schule, Schulart (sofern diese nicht eindeutig aus dem Namen der Schule hervorgeht), Name und Wohnort des Schülers bzw. der Schülerin, erbrachte Leistung. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein. Die Urkunde des Oberkirchenrats wird durch den Dezernenten und den Schuldekan / die Schuldekanin unterschrieben. Sie erwähnt den Namen des Schülers bzw. der Schülerin, den Namen der Schule sowie die erbrachte Leistung.

 

Informationen und Antrag Paul Schempp Preis finden Sie hier